Mindestabstand und Kontaktbeschränkung
Liebe Gäste,
auch bei uns auf dem Campingplatz gelten die Mindestabstände und Kontaktbeschränkungen der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Wir bitten Sie, weiterhin in geschlossenen Räumen (Sanitär, Rezeption) eine Maske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen, um sich selbst und die anderen Gäste zu schützen.
Es gelten die allgemeinen AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Masken) weiterhin.
- Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte Personen (die letzte erforderliche Impfung muss 14 Tage zurückliegen) und Genesene (Nachweis durch einen PCR-Test oder anderen Nukleinsäurennachweis, der mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt)
- Bei Schülern entfällt die Testpflicht, da sie regelmäßig in den Schulen getestet werden; sie müssen ihren Schülerausweis als Nachweis vorlegen.
Verhaltensinformationen
Viele Verhaltensregeln sind inzwischen selbstverständlich. Dennoch finden Sie hier die wichtigsten Regeln für Ihren Aufenthalt in der Schafbachmühle:
- Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden
- Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Gästen
- Treffen von max. einer anderen Person bzw. einem anderen Hausstand
- Nutzen Sie wenn möglich Ihre Sanitäranlagen im Wohnwagen oder Wohnmobil
- Regelmäßiges Händewaschen
- Niesen oder husten Sie in ein Taschentuch oder, falls letzteres nicht vorhanden ist, in Ihren Ärmel
- Vermeiden Sie Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen), wenn Sie andere Menschen begrüßen oder verabschieden
- Decken Sie eventuelle Wunden mit wasserfesten Pflastern ab
Wir benötigen von jedem Gast eine Impfbescheinigung, eine Bescheinigung über die Genesung oder einen tagesaktuellen Test (24 Stunden) mit schriftlicher Bestätigung.
Unsere Sanitäranlagen sind unter Einhaltung der Hygiene- und Infektionsverordnung geöffnet.
Infos für unsere Dauer- und Saisongäste
Liebe Dauer- und Saisongäste,
da die Inzidenzwerte im Kreis Euskirchen immer noch hoch sind, möchten wir Sie gerne zu den aktuellen Regeln informieren.
Wir weisen noch einmal deutlich darauf hin, dass Tagesgäste nur nach vorheriger Anmeldung mit Impfbescheinigung zulässig sind.
Die komplette Coronaschutzverordnung können Sie hier nachlesen.
Falls Sie sich während Ihres Aufenthaltes bei uns testen lassen möchten, finden Sie hier eine Liste der Teststellen Schleiden.
Wir freuen uns sehr, Sie bald wieder bei uns begrüßen zu können! Sollten sich noch Änderungen ergeben, so werden wir dies hier bekanntgeben.
Familie Wagner